Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

§ 1 Geltung der AGB

Unsere nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäfte ausschließlich. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Bestellers, werden nur dann Vertragsbestandteil wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung und Leistung vorbehaltlos durchführen.
Für alle Lieferungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Mobilmachung, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Brand, Wassereinbruch, Ausfall der Zulieferung und sonstigen Umständen der Unmöglichkeit der Leistung, die von uns nicht vertreten werden können, steht uns der Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlos abgelaufener
Nachfrist oder die Leistung innerhalb angemessener Nachfrist zu. Zahlungsverzug aus vorhergehenden Lieferungen, Antrag auf Vergleich oder Konkurs entbinden uns von der weiteren Leistungspflicht. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Auftrage und alle Lieferverträge werden für uns erst mit der schriftlichen Bestätigung durch uns bindend.
  2. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben unser Eigentum.
  3. Die von einem Verbraucher unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Verbrauchsgüterkaufes. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Verbraucher innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

§ 3 Preise und Nebenkosten

  1. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung oder Leistung nach unserer Preisliste geltende Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind freibleibend. Erhöhung der Herstell- oder Montagekosten, die auf Lohn- und Materialpreiserhöhungen beruhen, können weitergegeben werden.
  2. Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Bestellers. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
  3. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörenden Nebenkosten vom Besteller zu verauslagen. Der Besteller ist berechtigt, diese Kosten am Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tage des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen und gehen zu Lasten des Bestellers.

§ 4 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Vertragsgegenstand unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlässt. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
  2. Verzögert sich die Absendung des Vertragsgegenstandes aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Dasselbe gilt, wenn wir von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

§ 5 Lieferfrist

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Leistung und Nacherfüllung von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist rnuss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Besteller ausgeübt werden, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von uns zu vertreten.

§ 6 Abnahmeverweigerung

Verweigert der Besteller die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Besteller die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 7 Bezahlung des Kaufpreises

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsdatum zu leisten. Die Zahlungen werden spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer anderweitigen Zahlungsaufforderung fällig. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewähnt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Besteller. Diese Kosten sind uns zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr. Schecks und Wechsel gelten als Zahlung erst nach Eingang des Gegenwertes.

§ 8 Zahlungsverzug des Bestellers

  1. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat uns der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 3.5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
  2. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder des Vergleichsverfahrens durch den Besteller sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 9 Gewährleistung

  1. Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer neuen Produkte im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes eine Gewähr über einen Zeitraum von zwei Jahren, für gebrauchte Sachen über einen Zeitraum von einem Jahr. Bei Geschäften, die keinen Verbrauchsgüterkauf darstellen, beträgt die Gewährleistungsfrist bei der Lieferung neuer Produkte ein Jahr, für die Lieferung von gebrauchten Produkten wird eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
  2. Gewährleistungsansprüche des Bestellers außerhalb des Verbrauchsgüterkaufes im Rahmen eines Geschäftes unter Kaufleuten wegen erkennbaren Mängeln der Ware bestehen nur, wenn der Besteller uns diese Mängel unter Wahrung der von ihm geschuldeten Rüge- und Untersuchungspflicht gemäß §§ 377, 378 HGB spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzeigt hat.
  3. Das Recht des Bestellers bei anderen als Verbrauchergeschäften ist auf Nachbesserung beschränkt, es sei denn, die Nachbesserung schlägt fehl. In diesem Fall kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung kann von uns davon abhängig gemacht werden, dass der Preis zu einem angemessenen Teil bezahlt ist.
  4. Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß §§ 437 Nr. 3. 440. 230 ff BGB sind ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen unsererseits gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum.
  2. Wird die Ware durch den Besteller verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, die damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gelten und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwerben. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller uns schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
  3. Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern unter der Bedingung, dass der Besteller von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Zugriffe auf die abgetretenen Forderungen bzw. Rechte hat uns der Besteller sofort anzuzeigen. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherung unsere Lieferungsforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückabtretung verpflichtet. Die obigen Bestimmungen gelten sinngemäß. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
  4. Der Besteller ist zum Einzug der Forderung im Falle des Wiederverkaufs ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Eine Einzugsermächtigung des Bestellers erlischt ohne unsere ausdrückliche Erklärung, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von der Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  5. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
  6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, haben sich seine Vermögensverhältnisse nachhaltig verschlechtert oder wurde über sein Vermögen die Eröffnung ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt, ist der Besteller verpflichtet, unsere Ware an uns herauszugeben.
  7. In der Rücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies schriftlich erklärt.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Besteller, der nicht Verbraucher ist, verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen von uns anerkannt sind, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist – auch für das gesetzliche Mahnverfahren – bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl unser Hauptsitz oder unsere Niederlassung. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Stand 01/2014

 

Download zu unseren Geschäftsbedingungen.

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